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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Der Strompreis setzt sich aus Energiegrundpreis, Durchleitungskosten, Systemkosten (Übertragung, Messung, Verteilung) und Steuern zusammen.
Die Strompreiskomponenten werden von der Stromaufsichtsbehörde (ARERA) festgelegt.
Die Stromtarife der vergangenen Jahre im freien Markt (Tarife für Nicht-Mitglieder) und Kostenschätzungen sind auf der Website der Stromaufsichtsbehörde abrufbar.


Der Gesamtpreis des elektrischen Stroms variiert mit Verbrauch, Anschlussleistung, Tarif Haushalt – Nichthaushalt, Wohnsitz, Zeitpunkt der Abnahme, Angebot/Nachfrage, Marktpreisen, Technologiefortschritt, Gesetzgebungen, Selbstkosten des Produzenten, Steuern und weiteren Faktoren.


Mitglieder der EW-Stilfs Genossenschaft erhalten eine Pauschalreduzierung auf den Strompreis und einen prozentuellen Skonto auf die Systemkosten des geschützten Markets. Die Höhe wird jährlich durch den Vorstand des EWS festgelegt und durch die Vollversammlung ratifiziert.
Die Höhe der Reduzierung und die genauen Strompreiskomponenten sind auf der Rückseite Ihrer Stromrechnung ersichtlich.
In den letzen Jahren betrugen die Einsparungen bis zu 60% gegenüber anderen Anbietern im freien Markt.

Für die Dauerabbuchung von Ihrem Konto, für alle fälligen Rechnungen, muss das Formular Mandatserteilung SEPA-Lastschrift ausgefüllt, unterschrieben und an uns geschickt werden. Ab diesem Zeitpunkt werden alle fälligen Rechnungen von Ihrem Konto abgebucht und Sie brauchen den Rechnungsbetrag nicht mehr überweisen.


Hinweis: Wer zusätzlich zur Dauerabbuchung die Rechnung online vom Stromrechnungsportal abruft, hat lt. Beschluss 279/2017/R/com der Stromregulierungsbehörde Anrecht auf folgenden Skonto: 6,00 € für Haushaltskunden; 6,60 € für Gewerbekunden in Niederspannung.

Wenn ein Familienmitglied verstorben ist und Sie sich dazu entscheiden, den Stromanschluss in Ihrem Namen weiterzuführen, müssen Sie das Formular Antrag um Umschreibung Stromanschluss (Voltura) ausfüllen und mit einer Kopie der Identitätskarte und der Steuernummer an das EWS senden.

Wenn Sie einen Stromanschluss umschreiben wollen, müssen Sie den Antrag um Umschreibung Stromanschluss (Voltura) ausfüllen und mit einer Kopie der Identitätskarte und der Steuernummer und an das EWS senden.

Wenn Sie einen Stromanschluss anmelden wollen, benötigen wir das Formular Antrag Stromanschluss sowie eine Kopie der Identitätskarte und der Steuernummer. Bitte senden Sie uns das ausgefüllte Formular und die Unterlagen zu.

Im Idealfall können Sie uns auch die Zählernummer oder POD-Nr. des bestehenden Stromzählers mitteilen.

Nachdem der Vertrag mit dem EWS abgeschlossen wurde, wird dieser Anschluss innerhalb von fünf Arbeitstagen aktiviert.

Die Tarife für Stromanschlüsse können Sie der Website der Stromaufsichtsbehörde entnehmen.

Auf dem Online Stromrechnungsportal des EWS können Sie Ihre Stromrechnung selber abrufen und herunterladen.

Näher Details dazu finden Sie hier.

Beabsichtigen Sie, Ihren Stromanschluss abzumelden, bitten wir Sie, den Antrag Stilllegung Strom (Disdetta) auszufüllen und an uns zu schicken. Die Stillegung erfolgt innerhalb von 5 Arbeitstagen.

Für die Erhöhung oder die Reduzierung der Stromanschlussleistung ist es nötig, den Antrag Leistungs- und Tarifänderung auszufüllen und an uns zu schicken. Die Erhöhung oder Reduzierung wird dann innerhalb von fünf Arbeitstagen aktiviert.


Die Leistungen für Haushaltsanschlüsse sind 3 bis 4,5 kW und 4,5 bis 6 kW bei Haushaltszähler 230V/1Phasen (GISM). Haushaltsanschlüsse und Nichthaushaltsanschlüsse über 6 kW werden mit einem Drehstromzähler 400V/3Phasen realisiert. Bei Anschlüssen über 10 kW ist das EWS verpflichtet, eine Konformitätserklärung anzufordern. Bei Leistungen über 15kW wird die Blindleistung gezählt. Bei Anschlüssen über 30kW werden die Spitzen berücksichtigt und indirekte Zähler (GISS) montiert.


Seit 2017 kann der Endkunde, entsprechend der Vorgaben AEEGSI, folgende Leistungsanpassungen beantragen:

  • Anschlüsse bis 6 kW: Leistungsanpassung +/- 0,5 kW
  • Anschlüsse ab 6 kW bis 10 kW: Leistungsanpassung +/- 1 kW
  • Anschlüsse ab 10 kW bis 30 kW: Leistungsanpassung +/- 5 kW

Bei Neuanschlüssen bzw. Leistungserhöhungen über 6 kW ist das EWS verpflichtet, eine Konformitätserklärung anzufordern.

Informationen hierzu finden Sie unter der Internetseite der Stromaufsichtbehörde unter bonus sociale.

Des Weiteren können Sie sich auch an Ihre Gemeinde wenden.

Das Verrechnungszentrum des EWS erhält von der Stromaufsichtsbehörde ‚ARERA‘, welche von der Agentur für Einnahmen informiert wird, die Liste der Kunden, bei welchen die Fernsehsteuer einzuheben ist.


Jeder Steuerzahler hat selbst die Pflicht zu kontrollieren, ob die Fernsehsteuer mit der Stromrechnung belastet wurde oder diese mittels „Steuerformular F24“ einbezahlt werden muss.


Informationen und Formulare für Ansuchen um Befreiung finden Sie unter folgenden Links:

Formulare EWS:

Sollten Sie beabsichtigen, eine PV-Anlage zu installieren, bitten wir Sie, in unserem Büro vorbeizukommen, damit das erforderliche Vorgehen besprochen werden kann. In jedem Fall benötigen wir eine Kopie der technischen Daten der geplanten Anlage (Projekt).

Die Höhe der Anschlussgebühr wird vom EWS festgelegt und beträgt € 140,00 inkl. MwSt.

Sobald alle Verkabelungen (auch hausintern, Aufgabe und auf Kosten des Kunden) und Vertragsmodalitäten erledigt sind, wird der Router installiert und aktiviert. Die Aktivierung dauert bis zu 10 Tage.

Das E-Werk Stilfs muss die örtlichen Gegebenheiten mittels Lokalaugenschein prüfen und teilt Ihnen anschließend die Kosten anhand eines Angebots oder einer Kostenschätzung mit.

Für weitere Fragen stehen wir gerne per eMail, Kontaktformular, Telefon oder persönlich vor Ort zur Verfügung.